Nein zu diesem Bürgerrecht

Schweizer Pass

Am 11. März stimmen wir im Kanton Zürich über ein neues Bürgerrechtsgesetz und einen Gegenvorschlag von Stimmberechtigten ab. Die Ausgangslage für den Regierungsrat, der die Gesetzesvorlage vor zwei Jahren dem Parlament vorlegte, war klar. Die Kantonsverfassung von 2005 sieht vor, dass die Voraussetzungen und das Verfahren für Einbürgerungen für alle Zürcher Gemeinden vereinheitlicht werden sollen.

Der Regierungsrat hat nun ein Bürgerrechtsgesetz vorgeschlagen, dass die Voraussetzungen in Sachen Wohnsitzdauer, Leumund und Deutschkenntnisse klar definiert. So müssen Einbürgerungswillige mit den hiesigen Verhältnissen vertraut sein, über angemessene Deutschkenntnisse verfügen - der Nachweis wird einheitlich geregelt - für ihren Lebensunterhalt aufkommen und die Regeln des Zusammenlebens respektieren.

Keine erleichterte Einbürgerung mehr für Junge
Leider wurde nun aber von der Mehrheit im Kantonsrat die Vorlage derart verändert und das Bürgerrecht derart erschwert, dass man nicht mehr von einem Beitrag zur Integration sprechen kann. Es wurden unnötige bürokratische Hürden eingebaut und Errungenschaften im Kanton Zürich wie die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche bis 25 Jahren ohne Not gestrichen.
So gelang es der SVP mit ihren Anträgen eine Mehrheit zu erreichen, nebst dem Wegfall der Einbürgerung für Junge ist neu insbesondere die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) zwingend erforderlich, unabhängig von der Aufenthaltsdauer in der Schweiz. Dies benachteiligt vor allem Flüchtlinge, die bereits lange in der Schweiz leben. Zudem sollen Arbeitslose in Zukunft nicht mehr gesuchsberechtigt sein.

Rechtstaatlich fragwürdiger Gegenvorschlag
Der Gegenvorschlag der SVP geht gar noch weiter. So soll die Möglichkeit gegen einen ablehnenden Entscheid Rekurs einzulegen gänzlich gestrichen werden. Ausserdem sollen Gesuchsteller mit einem Eintrag im Strafregister, welche ein noch so kleines Vergehen begangen haben, dauerhaft keinen Zugang zum Schweizer Bürgerrecht mehr haben. Dies widerspricht dem Sühnegedanken in unserem Rechtssystem und bedeutet, dass schon eine kleine «Jugendsünde» eine spätere Einbürgerung unmöglich macht.

Deshalb, die beiden Vorlagen schaffen keine Rechtssicherheit und widersprechen wichtigen Grundsätzen unseres Rechtssystems. Die SP will ein Bürgerrechtsgesetz, das die Rechtsstaatlichkeit erfüllt und die Einbürgerung als Chance der Integration wahrnimmt.

Die SP unterstützt nach wie vor den Grundsatz für einheitliche Regeln in allen Zürcher Gemeinden. Die Vorlage der Regierung wäre ein tauglicher Ansatz gewesen. Die Veränderungen durch die Parlamentsmehrheit tragen jedoch weder den Anforderungen an ein modernes Bürgerrecht in einer mobilen Welt Rechnung, ja sie kippen sogar bewährte Zürcher Errungenschaften. Es braucht deshalb einen neuen Anlauf. Die SP empfiehlt deshalb zusammen mit dem Regierungsrat am 11. März 2 x NEIN.

Frage zum Artikel "Nein zu diesem Bürgerrecht"

Lieber Benedikt, ich bin langjähriges SP-Mitglied. Habe gestern eine Podiumsveranstaltung in Küsnacht besucht zu den Bürgerrechtsvorlagen, mit Rutz und Heer (SVP), Ursina Egli und D.Jositsch (SP). Ich habe gefragt, ob im Gegenvorschlag der SVP wirklich die Möglichkeit eines Rekurses gegen einen ablehnenden Entscheid der Einbürgerung gestrichen wird. Dies wurde von den SVP-Vertretern vehement bestritten, mit der Begründung, dass dies gegen Bundesrecht verstossen würde und deshalb unmöglich sei. Jositsch hat keinen Kommentar abgegeben.

 

Nun bitte ich dich um Stellungnahme: was hast du mit diesem Hinweis gemeint?

 

Mit herzlichem Gruss Luzia Höchli, SP Stäfa

Rekurs bei Einbürgerungen

Liebe Luzia

Im Gegenvorschlag der SVP wird das Rekursrecht tatsächlich nicht explizit gestrichen. Mit dem Satz "Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung" läuft dies aber in der Praxis auf das Gleiche hinaus. Ein Gesuchsteller für eine Einbürgerung hätte bei einem ablehnenden Entscheid seiner Gemeinde grosse Mühe, darzulegen, warum der ablehnende Entscheid willkürlich wäre. Das Gericht könnte sich immer auf den Standpunkt stellen, es bestehe ja kein Rechtsanspruch.

Die SVP ist sich der heiklen Rechtslage seit dem Bundesgerichtsentscheid von 2003 in Sachen Einbürgerungen der Gemeinde Emmen bewusst und versucht, mit ihrer Formulierung ihre wahre Absicht zu verschleiern.

Beste Grüsse

Benedikt

Nächste Termine

27. Februar 2012 - 19:30
3. März 2012 - 18:00

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"Die Patienten profitieren"
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» Petition am 17. Mai mit knapp 900 Unterschriften eingereicht!

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